Für den Zugang zur Werkstatt muss ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beim Rehabilitationsträger gestellt werden. Grundlage für die Bewilligung ist ein Gutachten, in dem festgestellt wurde, dass Interessierte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten können.
„Ich hatte anfangs Sorge, ob ich überhaupt sieben Stunden täglich schaffe. Doch die zahlreichen verständnisvollen und geduldigen Gespräche mit meinem Gruppenleiter und der Sozialarbeiterin haben mir viel Entlastung verschafft. Alle halfen mir dabei, mich selbst bei der Stange zu halten und nicht wieder aufzugeben ... und inzwischen komme ich immer pünktlich. Ich habe wieder eine richtige Aufgabe und vor allem einen geregelten Tagesablauf. Ich bin dankbar in die Werkstatt zu kommen.“
Zugang erhält wer..
- aufgrund einer psychischen oder neurologischen Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht mehr oder noch nie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann oder konnte
- einen oder mehrere Berufsabschlüsse oder keinen Abschluss hat
- Berufserfahrung oder keine Berufserfahrung hat
- volljährig ist
- noch nicht in Altersrente ist
- eine Kostenzusage vom Rehabilitationsträger für die Maßnahme hat
Für die Dauer der Beruflichen Bildung können Teilnehmende Ausbildungs- oder Übergangsgeld beantragen. Mittagessen wird gestellt und Fahrgeld erstattet. Über die Maßnahme sind die Teilnehmenden vollumfänglich sozialversichert.