Ambulante Hilfen
Wir machen mit jedem Klienten bzw. jedem Klienten einen maßgeschneiderten Plan. Erst stellen wir gemeinsam fest, welche Ziele am wichtigsten sind. Das lässt sich meist daraus aus den Wünschen der jeweiligen Person ableiten, was gerade besser funktionieren sollte. Bleiben Aufforderungen von Behörden unbeantwortet? Leidet die medizinische Versorgung? Hindern einem Ängste daran im Supermarkt oder auf einem Wochenmarkt einzukaufen?
Entsprechend der Zielstellung, vereinbaren wir Arbeitsschritte –kleinteilig und gut erreichbar – um in Richtung Besserung zu arbeiten. Wir begleiten, unterstützen, werten gemeinsam aus und planen dann weiter. Wir nehmen einem die Arbeit aber nicht ab.
In den allermeisten Fällen bezahlt die Nutzerin der der Nutzer nichts. Dann übernimmt die öffentliche Hand die Finanzierung. Die Hilfe kosten einem selbst Zeit und Aufwand aber kein Geld.
Zuständig für die Kostenübernahme ist der Träger der Eingliederungshilfe. In Sachen ist das meist der Kommunale Sozialverband (KSV). Für manche in Sachsen lebenden Menschen ist ein anderer Kostenträger zuständig.
Auf alle Fälle muss vor Inanspruchnahme der ambulanten Hilfen einen Antrag gestellt werden. Der Träger der Eingliederungshilfe prüft die Voraussetzung für die Hilfe. Als Teil des Antragsverfahrens wird geprüft, ob die Kosten vollständig bzw. anteilig übernommen werden.
Die Ambulanten Hilfen (auch ABW oder Ambulant Betreutes Wohnen) genannt, sind für Menschen mit einem festgestellten Hilfebedarf. Im Sinne unseres Angebots ist Hilfebedarf geben, wenn es eine bestätigte psychische Erkrankung gibt mit der Auswirkung, dass man das Leben nicht so gemeistert bekommt, wie man es möchte. Das heißt, dass man auch Wünsche und Ziele mitbringt (oder wenigstens eine Vorstellung darüber, was besser laufen soll).
Wenn gewollt, begleiten wir das Antragsverfahren und erläutern für jede/n persönlich was zu erwarten ist. Es gibt ein formelles Antragsformular. Wenn nicht schon vorhanden, ist die Krankheitsbestätigung in Form eines Gutachtens erforderlich. Unterlagen über die eignenen finanziellen Verhältnisse müssen zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden.
Wer die Ambulante Hilfen in Anspruch nimmt wohnt per Definition eigenständig (alleine, WG, mit Familie). Deswegen reden wir von Ambulante Hilfen. Wir haben das Angebot selbst so genannt, weil wir den Namen als am ehesten zutreffend finden. Ambulant Betreutes Wohnen und Weitere besondere Wohnform sind Alternativbezeichnungen für das Gleiche.
Alle Angebote des Gutshof Stötteritz e. V. sind für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Beeinträchtigungen. Wer die Hilfen beantragt soll sich selbst zum Nutzerkreis zählen. Wenn die öffentliche Hand die Kosten trägt, gehört ärztliches Gutachten dazu. Das heißt eine Ärztin oder ein Arzt muss bestätigen, dass der Hintergrund für den Hilfebedarf in einer psychischen Erkrankung zu finden ist.
Tageszentrum Vielfalt
Das Tageszentrum Vielfalt ist eine klassische Kontakt- und Beratungsstelle. Das ist unser Kernangebot.
Wir bieten Beratung in allen Lebenslagen an. Ob es um Wohnungssuche, Rentenklärung, medizinische Vorsorge oder Anbindung in Leipzig geht, all diese Themen sind bei uns willkommen. Manchmal übernehmen wir eine Lotsen-Funktion und helfen ratsuchende Menschen das Hilfesystem zu verstehen und für sich zu aktivieren. Manchmal begleiten wir in Anliegen über einen oder mehrere Termine. Das hängt vom Wunsch der Einzelperson sowie vom Thema ab.
Bei uns gibt es sowohl Profi-Beratung durch Sozialarbeiterinnen als auch Peer-Beratung von Menschen mit psychischer Erkrankung für Menschen mit psychischer Erkrankung. Wir beraten vorwiegend hilfesuchende Personen selbst, gerne aber auch deren Angehörige.
Das Angebotsspektrum ist breit und jede/r darf sich aussuchen, was zu einem selbst passt. Viele Besucher*innen freuen sich, wenn wir uns zu den Optionen austauschen. Genaueres gibt es auf andere Seiten dieser Homepage oder im Gespräch. Als Überblick
- Einfach mal dabei sein: Eine Tasse Tee trinken und Zeitung lesen, wo andere das Gleiche tun. Zum Mittagessen kommen. Rommé oder Skat spielen.
- Gruppenangebote - Gutes tun für Geist und Seele: Kreatives Gestalten, Gedächtnistraining, Holzwerkstatt, Töpfern, Marionettentheater oder klassisches Sprechtheater und vieles mehr
- Austausch mit Gleichgesinnten – Selbsthilfegruppen, sowohl klassisch (ohne Leitung) als auch geführt (mit Leitung), teilweise spprtlich aktiv und teilweise als reine Gesprächsgruppe, entweder zu einem Thema wie bipolare Störung oder Depression oder zu einem Lebensabschnitt, wie Frauen 50+
Geld verlangen wir für die Beratung nicht. Auch die Teilnahme an vielen der Gruppenangebote ist kostenneutral.
Wie sonst überall, gibt es einen kleinen Unkostenbeitrag für Kaffee oder Mittagessen (4,50 Euro) oder Gruppenangebote, die sehr viele Materialen brauchen. Die überschaubaren Preise werden im Vorfeld kommuniziert. Versteckte Kosten gibt es keine.
Unsere Angebote sind gefördert von der Stadt Leipzig und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Gemeinschaftliches Wohnen
Das Gemeinschaftliche Wohnen ist ein Wohnhaus mit 24 Einzelzimmern sowie Gemeinschaftsbereichen (Wohnzimmer und Küchen), einen Waschkeller und Büroräume für das Betreuungspersonal. Wir bieten neben lebenspraktischer Unterstützung auch tagesstrukturierende Angebote an.
Die Hilfen werden individuell mit dem/der Klient*in abgestimmt.
Wir unterstützen den/die Klientin/Klienten bei der Bewältigung hauswirtschaftlicher Belange, beim Aufbau einer sinnvollen Tagesstruktur und bei der Gesundheitssorge. Darüber hinaus bieten wir auch sozialarbeiterische Unterstützung an.
In den meisten Fällen werden die Betreuungs- und Wohnkosten durch die Sozialhilfeträger und Jugendämter übernommen.
Zuständig für die Kosten der Betreuung ist der Träger der Eingliederungshilfe. In Sachsen ist es in der Regel der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Alle Angebote des Gemeinschaftlichen Wohnens sind für Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung oder seelischen Beeinträchtigung.
Wir führen mit Interssent*innen ein Informationsgespräch in den Räumlichkeiten des Gemeinschaftlichen Wohnens. Bei diesem Gespräch erhalten Sie einen Aufnahmeantrag für einen Wohnplatz. Geht dieser mit allen angeforderten Unterlagen, wie bspw. einen Krankenhausbericht, bei uns ein, stehen Sie auf unserer Warteliste.
Stötteritzer Werkstätten
Wir sind eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die 110 Kolleginnen und Kollegen unserer Werkstatt haben eine psychische Erkrankung oder eine seelische Beeinträchtigung.
Wir arbeiten in Teams und erzeugen Produkte und Dienstleistungen, die wir in Leipzig und der umliegenden Region verkaufen. Wir arbeiten so gut es geht ohne Druck. Das erlaubt, dass jede und jeder auf sich achtet und die Arbeit so einteilt, wie es heute gut geht. Bei uns ist ein respektvolles, soziales Verhalten genauso wichtig, wie die Arbeitsleistung selbst. Wir achten aufeinander. In jedem Team gibt es eine feste Gruppenleitung, die die Arbeit auf individuellen Bedürfnisse der Teammitglieder anpasst und auf die Teamdynamik aufpasst.
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind:
- Kantine und Lebensmittelmanufaktur
- Garten- und Landschaftsbau
- Stuhlflechterei
- Mailing, Handmontage und Verpackung
- Hauswirtschaft für den eigenen Bedarf
Mit unseren Beschäftigten und Teilnehmenden suchen wir das richtige Einsatzgebiet auf Grundlage von persönlichen Interessen und Arbeitserfordernissen.
Die Werkstatt ist ein Angebot zur „Teilhabe am Arbeitsleben“. In der Regel kommt man über die Rehabilitationsberater der Bundesagentur für Arbeit und der unterschiedlichen Rententräger wie bspw. Deutsche Rentenversicherung zur Werkstatt. Die Reha-Berater prüfen die Voraussetzungen für einen Platz in der Werkstatt.
Wer Interesse hat, nimmt gerne mit uns Kontakt auf. Im Erst- bzw. Informationsgespräch erläutern wir die Berufliche Bildung und den Arbeitsbereich und überlegen gemeinsam, ob ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum angestrebt wird. Dieses Praktikum erlaubt der Einzelperson eine fundierte Entscheidung, ob die Werkstatt gut passen könnte. Wenn es passt, koordinieren wir die Aufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger.
Alle Kolleginnen und Kollegen der Werkstatt bestreiten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Leistungen der öffentlichen Hand, in der Regel entweder Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) oder Sozialhilfe. Darüber hinaus gibt es im Arbeitsbereich ein Arbeitsförderungsgeld und ein Werkstattentgelt. Über Einzelheiten reden wir gerne im persönlichem Gespräch.