Bei Interesse an dieser Wohnform erfolgt zuerst ein Informationsgespräch im Gemeinschaftlichen Wohnen. Im Rahmen des Informationsgespräches erhalten Sie einen Aufnahmeantrag. Wen dieser im Gemeinschaftlichen Wohnen ausgefüllt eingeht, stehen Sie auf der Warteliste für einen Wohnplatz. Das Angebot des Gutshofes Stötteritz richtet sich an Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Es gilt nicht, wenn akute Suchterkrankung, Pflegebedürftigkeit oder geistige Behinderung vordergründig den Hilfebedarf bestimmen.